ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 1 – Anwendbarkeit
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle von SA PROMATI (im Folgenden PROMATI) angenommenen Verträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor denen des Kunden. Sie ersetzen frühere Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur nach schriftlicher und ausdrücklicher Anerkennung durch PROMATI.
Durch die Aufgabe einer Bestellung, den Erhalt einer Lieferung oder die einmalige Zahlung einer Rechnung wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und es wird vermutet, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat immer informiert, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.
Der Vertrag (mit Ausnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wird von den Parteien bewusst, in voller Kenntnis der Sachlage und ohne gegenseitige Abhängigkeit geschlossen. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass zwischen ihnen im Hinblick auf die allgemeine Wirtschaftlichkeit des Vertrags, die geltenden Geschäftspraktiken und die spezifischen Dienstleistungen, auf die sich der Vertrag bezieht, ein ausgewogenes Rechtsverhältnis zustande gekommen ist.
Artikel 2 – Annahme von Bestellungen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder mit der Ausführung durch PROMATI begonnen wurde, gilt die Bestellung erst dann als von PROMATI angenommen, wenn mindestens eine schriftliche Vereinbarung von PROMATI unterzeichnet wurde und keine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises der Bestellung geleistet wurde.
Erfolgt der Beginn der Leistungen/Lieferungen mehr als 3 Monate nach dem Datum der Erstellung der Preisangebote, unterliegen die Preise automatisch einer Anpassung der Preise, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die Auswirkungen auf den Preis haben (z. B. Lohnerhöhungen, Rohstoffpreise). Materialien und/oder Sozialversicherungsbeiträge).
Artikel 3 – Lieferzeiten
Die auf den Bestellformularen genannten oder auf andere Weise mitgeteilten Liefertermine gelten stets nur als Richtwerte. PROMATI kann im Falle einer Verspätung in Bezug auf angekündigte Fristen niemals zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PROMATI oder seiner Beauftragten vor.
Unbeschadet des indikativen Charakters der vorgeschlagenen Ausführungs- und Lieferfristen und unbeschadet etwaiger zusätzlicher Arbeiten werden die Ausführungs- und Lieferfristen durch höhere Gewalt seitens des Lieferanten ausgesetzt. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall: Lieferunterbrechung, Import- oder Exportverbot durch die Regierung, Streiks, Unfälle, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Feuer, Unpassierbarkeit der Straßen und Unwetter. Diese Liste ist nicht vollständig.
Artikel 4 – Beschwerden
Reklamationen bezüglich einer Lieferung oder Leistung, die von oder über PROMATI durchgeführt wurde, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung oder Beendigung der Leistung und vor jeder Inbetriebnahme an den Sitz von PROMATI gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, dass der Empfänger die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos angenommen hat; Offensichtliche Mängel können daher nicht mehr geltend gemacht werden.
Artikel 5 – Garantie
Unabhängig von der Anwendung von Artikel 4 gilt für die neuen Dokumente sowie für die von oder über die Vermittlung von PROMATI erbrachten Leistungen eine Garantie von einem Jahr.
Abweichend vom vorstehenden Absatz verkürzt sich die oben genannte Frist gegebenenfalls auf die Gewährleistungsfrist des Herstellers der betreffenden Ware oder des Subunternehmers, der die Leistung erbracht hat.
Im Falle eines mangelhaften Artikels beschränkt sich die Garantie ausschließlich auf den Ersatz des betreffenden Artikels, unter Ausschluss aller anderen möglichen Kosten, insbesondere der Kosten für Demontage und Montage sowie etwaiger industrieller oder kommerzieller Folgen des Mangels.
In jedem Fall verliert der Kunde den Anspruch auf Garantie, wenn er die Installation selbst vornimmt oder die Installation durch einen Dritten durchführen lässt oder versucht, die gelieferten oder beschädigten Waren zu reparieren, zu manipulieren oder auf andere Weise einzugreifen Gegenstand einer Dienstleistung.
PROMATI kann gegenüber dem Kunden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Darüber hinaus kann PROMATI im Falle von Mängeln oder anderen möglichen Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, niemals zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Für den Fall, dass PROMATI für einen Schaden haftbar gemacht wird, ist die Haftung auf maximal 30 % des Rechnungswertes (exkl. MwSt.) der Bestellung des Auftraggebers beschränkt, zumindest bis zu dem Teil der Bestellung, auf den sich der Schaden bezieht Die Haftung bezieht sich in jedem Fall auf die Beträge und Deckungen, die in der von PROMATI abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung enthalten sind, insbesondere auf die tatsächliche Intervention des Versicherers. Die aktuellsten Versicherungsbedingungen können jederzeit angefordert und eingesehen werden.
Die Haftung von PROMATI ist in jedem Fall auf direkte und persönliche Schäden des Kunden beschränkt, unter Ausschluss aller Folgeschäden. PROMATI haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, finanzielle oder kommerzielle Verluste, entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, erhöhte Betriebs- oder andere Kosten, entgangene Einsparungen, Verlust von Kunden oder Schäden an Dritten.
Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von PROMATI, solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist.
Eine vom Kunden geleistete Zahlung wird zunächst auf die Beträge angerechnet, die der Kunde PROMATI noch als Gegenleistung für Dienstleistungen schulden würde, bevor sie auf die Bezahlung von Waren verrechnet werden kann.
Bei Zahlungsverzug oder Ablehnung der Ware behält sich PROMATI das Recht vor, die Ware zurückzunehmen, unabhängig davon, wo und bei wem sich diese Ware befindet, auch wenn diese Ware eingebaut oder verändert wurde.
Artikel 7 – Gefahrenübergang
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport und die Zustellung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.
In jedem Fall geht mit der Lieferung der Waren die Gefahr auf den Kunden über, der zum Verwahrer und Verantwortlichen dieser Waren wird.
Artikel 8 – Stornierung und Teilerfüllung
Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund, außer im Falle höherer Gewalt, den Vertrag bricht oder annulliert oder der Vertrag aufgrund seines Verschuldens nicht erfüllt oder abgeschlossen werden kann, schuldet der Kunde PROMATI eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes und noch nicht ausgeführter Arbeiten oder Leistungen zuzüglich aller damit verbundenen, bereits angefallenen Kosten. Gegebenenfalls werden 100 % der bereits erbrachten Leistungen fällig. Alle bereits gezahlten Vorschüsse sind nicht erstattungsfähig.
Sollte der Vertrag, aus welchem Grund auch immer, vor vollständiger Ausführung der Bestellung gekündigt werden, so hat PROMATI in jedem Fall Anspruch auf Vergütung der im Rahmen der Bestellung bereits verkauften Waren und bereits erbrachten Leistungen.
Artikel 9 – Vertragsbeendigung
Unbeschadet seiner eigenen Rechte ist PROMATI in den folgenden Situationen berechtigt, eine ausstehende Bestellung zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht:
- Im Falle eines Konkurses, eines Vergleichs, des Todes des Kunden oder einer anderen Situation der Zustimmung der Gläubiger oder im Falle einer Einschränkung ihrer Rechte
- Für den Fall, dass die Ausführung eines Auftrags aufgrund einer Kombination von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von PROMATI liegen, für PROMATI offensichtlich unfair wäre
- Im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden am Fälligkeitstag einer Rechnung, unabhängig davon, ob sich diese Rechnung auf eine noch laufende Bestellung bezieht oder nicht
Artikel 10 – Zahlungsfrist
Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Versand zahlbar.
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle Beträge sofort fällig, unabhängig von den in den Rechnungen aufgeführten Leistungen
Jeder am Fälligkeitstag nicht gezahlte Betrag wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um einen Zinssatz von 1 % pro Monat ab dem Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung erhöht.
Ungeachtet des Rechts von PROMATI, die Bestellung zu stornieren, wird jede bei Fälligkeit nicht bezahlte Rechnung automatisch um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags erhöht, sofern dieser Betrag nicht weniger als 75 € beträgt.
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von Artikel I.1 ist. Derselbe Schadensersatz steht CEL zu, soweit PROMATI seine Leistungen nicht (ordnungsgemäß) erbringt.
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von Artikel I.1 ist. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung der Schulden nach Ablauf der Frist von fünfzehn Tagen nach Zusendung einer kostenlosen Mahnung schuldet CEL dem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes zuzüglich der genannten acht Prozentpunkte in Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und eine pauschale Entschädigung von (i) 20 €, wenn der fällige Restbetrag höchstens € beträgt: (ii) 30 € plus 10 % des fälligen Betrags für die Staffel zwischen 150,01 € und 500 €, wenn der Restbetrag zwischen 150,01 € und 500 € liegt, (iii) 65 € plus 5 % des fälligen Betrags für die Staffel über 500 €, maximal € 2000, wenn der fällige Restbetrag mehr als 500 € beträgt.
Artikel 11 – Datenschutz
PROMATI verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden: DSGVO) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. PROMATI erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden für die Kundenverwaltung (z. B. Verwaltung, Rechnungsstellung, Aktenverfolgung).
Personenbezogene Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6.1 (a) verarbeitet (da der Kunde durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung gibt), Artikel 6.1 (b) (da die Verarbeitung manchmal erforderlich sein wird). die Erfüllung der Vereinbarung zwischen den Parteien), Artikel 6.1 (c) (da die Verarbeitung manchmal notwendig sein wird, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, der PROMATI unterliegt) und Artikel 6.1 (d) (da die Verarbeitung manchmal notwendig sein wird). zur Wahrung des berechtigten Geschäftsinteresses von PROMATI) der DSGVO.
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage von Artikel 6.1 (a) (Einwilligung) erfolgt, hat der Kunde das Recht, die erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Die personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist, mindestens aber so lange, wie die vertragliche Verjährungsfrist gegenüber PROMATI läuft. Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen und diese berichtigen (oder berichtigen) zu lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, eine Einschränkung der Verarbeitung sowie einen Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verlangen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, eine Kopie (in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format) seiner personenbezogenen Daten zu erhalten. Um die oben genannten Rechte auszuüben, wird der Kunde gebeten, eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@promati.com.
Der Kunde hat das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel – contact@apd-gba.be) einzureichen.
Artikel 12 – Streitigkeiten
Nivelles zuständig. Es gilt ausschließlich belgisches Recht.
Der Kunde verpflichtet sich unter Androhung der Verwirkung, sämtliche Reklamationen vor der Einleitung einer Klage bei PROMATI einzureichen. PROMATI hat einen Monat Zeit, um die Begründetheit der Beschwerde zu prüfen.